Fürst Fugger Privatbank

Das Haftungsdach der Fürst Fugger Privatbank

Finanzberater für die FÜRST FUGGER Privatbank

Ich bin berechtigt im Namen der FFPB bankähnliche Geschäfte zu tätigen. Bei Anlagen von Wertpapieren in Depots handelt es sich um Treuhandanlagen, bei der die Bank nur als depotführende Stelle oder Vermögensverwalter fungiert, die aber als Sondervermögen vom Vermögen der Bank getrennt verwahrt werden.

Entgegen dem allgemeinen Trend hat die Einlagensicherungseinrichtung die Sicherungsgrenze erhöht. Die Einlagen der Kunden sind daher durch den Einlagensicherungsfonds mit 10,3 Millionen Euro pro Kunde abgesichert.

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