Das Haftungsdach der Fürst Fugger Privatbank
Finanzberater für die FÜRST FUGGER Privatbank
Ich bin berechtigt im Namen der FFPB bankähnliche Geschäfte zu
tätigen. Bei Anlagen von Wertpapieren in Depots handelt es sich um
Treuhandanlagen, bei der die Bank nur als depotführende Stelle oder
Vermögensverwalter fungiert, die aber als Sondervermögen vom Vermögen
der Bank getrennt verwahrt werden.
Entgegen dem allgemeinen Trend
hat die Einlagensicherungseinrichtung die Sicherungsgrenze erhöht. Die
Einlagen der Kunden sind daher durch den Einlagensicherungsfonds mit
10,3 Millionen Euro pro Kunde abgesichert.
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